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    Kredit für vermietete Wohnung absetzen: So sparen Sie Steuern

    30.06.2025 26 mal gelesen 1 Kommentare
    • Die Zinsen für einen Kredit zur Finanzierung einer vermieteten Wohnung können als Werbungskosten in der Steuererklärung abgesetzt werden.
    • Auch laufende Kreditnebenkosten wie Bearbeitungsgebühren oder Kontoführungsgebühren lassen sich steuerlich geltend machen.
    • Wichtig ist, dass Sie alle relevanten Belege sorgfältig aufbewahren und die Ausgaben klar der Vermietung zuordnen können.

    Kredit für vermietete Wohnung absetzen: So sparen Sie Steuern

    Kredit für vermietete Wohnung absetzen: So sparen Sie Steuern

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    Wer eine Wohnung vermietet und dafür einen Kredit aufgenommen hat, kann gezielt Steuern sparen – aber nur, wenn die Details stimmen. Entscheidend ist, dass nur der Zinsanteil der Kreditrate steuerlich absetzbar ist. Die Tilgung bleibt außen vor, das wissen viele gar nicht. Und noch ein Punkt, der oft übersehen wird: Es spielt keine Rolle, ob der Kredit für den Kauf, eine Modernisierung oder größere Instandhaltungen aufgenommen wurde – solange die Immobilie tatsächlich vermietet wird, können die Zinsen als Werbungskosten angesetzt werden.

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    Der eigentliche Clou: Die Zinskosten mindern direkt die zu versteuernden Mieteinnahmen. Wer clever plant, kann so seine Steuerlast deutlich drücken. Aber Vorsicht, das Finanzamt prüft genau, ob der Kredit wirklich im Zusammenhang mit der Vermietung steht. Ein klar zuordenbarer Darlehensvertrag und lückenlose Nachweise sind Pflicht. Besonders bei gemischt genutzten Immobilien ist eine saubere Trennung entscheidend, sonst wird’s schnell kompliziert und die Steuerersparnis kann verloren gehen.

    Wer sich an diese Grundregeln hält und alle Belege sorgfältig sammelt, profitiert am Ende doppelt: Die Mieteinnahmen bleiben steuerlich attraktiv und die Finanzierungskosten werden zum Steuersparmodell. Ein echter Vorteil, den sich Vermieter nicht entgehen lassen sollten.

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    Kreditzinsen als Werbungskosten: So funktioniert die steuerliche Absetzung

    Kreditzinsen als Werbungskosten: So funktioniert die steuerliche Absetzung

    Die steuerliche Absetzung von Kreditzinsen für vermietete Wohnungen ist kein Hexenwerk, aber es gibt einige Feinheiten, die oft übersehen werden. Entscheidend ist, dass Sie die Zinsen als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung angeben – und zwar im Bereich „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“. Das Finanzamt erkennt diese Kosten nur an, wenn sie tatsächlich zur Erzielung von Mieteinnahmen dienen. Das bedeutet: Der Kredit muss unmittelbar mit der vermieteten Immobilie in Verbindung stehen.

    • Jährliche Angabe: Tragen Sie die gezahlten Zinsen für das jeweilige Steuerjahr ein. Das funktioniert am besten mit einer Zinsbescheinigung Ihrer Bank.
    • Klare Zuordnung: Es muss nachvollziehbar sein, dass der Kredit ausschließlich oder anteilig für die vermietete Wohnung verwendet wurde. Bei Mischfinanzierungen verlangt das Finanzamt eine genaue Aufschlüsselung.
    • Finanzierung von Modernisierungen: Auch Zinsen für Kredite, die Sie für Renovierungen oder Sanierungen aufnehmen, können Sie absetzen – vorausgesetzt, die Maßnahmen erhöhen oder sichern die Mieteinnahmen.
    • Abgrenzung zu anderen Kosten: Nur der Zinsanteil zählt. Gebühren für die Kreditaufnahme, wie Bearbeitungsgebühren oder Bereitstellungszinsen, können ebenfalls als Werbungskosten geltend gemacht werden, sofern sie im Zusammenhang mit der Vermietung stehen.

    Mit einer lückenlosen Dokumentation und einer klaren Trennung der Kosten lassen sich die Zinszahlungen unkompliziert und rechtssicher absetzen. So holen Sie das Maximum aus Ihrer Steuererklärung heraus – und das Jahr für Jahr aufs Neue.

    Vorteile und Nachteile: Kreditzinsen für vermietete Wohnungen steuerlich absetzen

    Pro Contra
    Zinsanteil der Kreditraten senkt direkt die zu versteuernden Mieteinnahmen Nur der Zinsanteil ist absetzbar, die Tilgung nicht
    Kreditzinsen für Kauf, Modernisierung und größere Instandhaltungen absetzbar Strenge Anforderungen an Nachweise und klare Zuordnung notwendig
    Weitere Kosten wie Bereitstellungszinsen, Kreditabschlussgebühren und Notarkosten absetzbar Kosten für selbstgenutzte Anteile oder private Ausgaben nicht anrechenbar
    Auch Vorfälligkeitsentschädigungen und Umschuldungskosten können geltend gemacht werden Bei gemischter Nutzung aufwendige prozentuale Aufteilung erforderlich
    Gute Dokumentation sichert steuerliche Vorteile über viele Jahre Fehlerhafte oder unvollständige Angaben führen zu Kürzungen oder Ablehnung durch das Finanzamt
    Jährliche Steuerersparnis und Steuergestaltung möglich Bei späterer Nutzungsänderung (z.B. Teil-Selbstnutzung) muss Absetzbarkeit angepasst werden

    Welche Kreditkosten bei vermieteten Wohnungen steuerlich anerkannt werden

    Welche Kreditkosten bei vermieteten Wohnungen steuerlich anerkannt werden

    Das Finanzamt unterscheidet bei den Kreditkosten für vermietete Wohnungen sehr genau, welche Posten tatsächlich absetzbar sind. Neben den klassischen Kreditzinsen gibt es eine Reihe weiterer Kosten, die häufig übersehen werden, aber bares Geld sparen können.

    • Bereitstellungszinsen: Diese fallen an, wenn der Kredit noch nicht vollständig abgerufen wurde. Sie sind als Werbungskosten anerkannt, sofern sie im Zusammenhang mit der Vermietung stehen.
    • Kreditabschlussgebühren: Auch einmalige Kosten wie Bearbeitungsgebühren oder Vermittlungsprovisionen können steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie zur Finanzierung der vermieteten Immobilie dienen.
    • Gebühren für Grundschuldbestellung: Notar- und Grundbuchkosten, die direkt mit der Kreditaufnahme für die vermietete Wohnung zusammenhängen, sind ebenfalls absetzbar.
    • Vorfälligkeitsentschädigung: Wird ein Kredit vorzeitig abgelöst, kann die dafür fällige Entschädigung als Werbungskosten angesetzt werden, sofern der Zusammenhang mit der Vermietung eindeutig ist.
    • Kontoführungsgebühren: Spezielle Kontoführungsgebühren für das Darlehenskonto werden akzeptiert, wenn sie ausschließlich auf die Finanzierung der vermieteten Wohnung entfallen.

    Wichtig: Entscheidend ist immer der direkte Bezug zur vermieteten Immobilie. Sobald Kosten privat oder für selbstgenutzte Anteile anfallen, scheidet die steuerliche Anerkennung aus. Wer alle Posten sorgfältig dokumentiert, schöpft das steuerliche Potenzial voll aus.

    Voraussetzungen für die Absetzbarkeit: Was das Finanzamt verlangt

    Voraussetzungen für die Absetzbarkeit: Was das Finanzamt verlangt

    Damit das Finanzamt die Kreditkosten für eine vermietete Wohnung anerkennt, müssen einige Bedingungen erfüllt sein, die oft unterschätzt werden. Es reicht eben nicht, einfach einen Kreditvertrag vorzulegen – die Anforderungen sind etwas raffinierter.

    • Nachweis der Vermietungsabsicht: Sie müssen glaubhaft machen, dass die Wohnung tatsächlich zur Erzielung von Mieteinnahmen genutzt wird. Leerstand allein genügt nicht, es sei denn, Sie können belegen, dass eine ernsthafte und nachhaltige Vermietungsabsicht besteht (z.B. durch Inserate oder Makleraufträge).
    • Zweckgebundene Kreditverwendung: Das Darlehen muss eindeutig für die vermietete Immobilie verwendet werden. Bei mehreren Immobilien oder gemischter Nutzung verlangt das Finanzamt eine lückenlose Aufschlüsselung, welcher Anteil des Kredits auf welches Objekt entfällt.
    • Dokumentation der Kosten: Sämtliche Belege – von Zinsbescheinigungen bis zu Gebührenrechnungen – müssen sauber und nachvollziehbar abgelegt werden. Ohne ordentliche Unterlagen wird’s schwierig mit der Anerkennung.
    • Eigenkapitalnachweis: Das Finanzamt prüft, ob tatsächlich Fremdkapital eingesetzt wurde. Wer den Kaufpreis oder Modernisierungskosten aus eigenen Mitteln bezahlt und erst später einen Kredit aufnimmt, läuft Gefahr, dass die Zinsen nicht anerkannt werden.
    • Unmittelbarer Zusammenhang: Es muss ein klarer, zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen Kreditaufnahme und Vermietung bestehen. Wird das Darlehen lange vor oder nach der Vermietung aufgenommen, kann das kritisch werden.

    Wer diese Anforderungen konsequent erfüllt, erspart sich langwierige Rückfragen und sichert sich die steuerlichen Vorteile ohne böse Überraschungen.

    Praxisbeispiel: Kredit für eine vermietete Eigentumswohnung absetzen

    Praxisbeispiel: Kredit für eine vermietete Eigentumswohnung absetzen

    Stellen wir uns vor, Herr Meier kauft eine Eigentumswohnung für 300.000 Euro, finanziert davon 250.000 Euro über einen Bankkredit und vermietet die Wohnung ab dem ersten Monat nach Kauf. Im ersten Jahr zahlt er 6.000 Euro Zinsen, dazu kommen 1.200 Euro Bereitstellungszinsen und 500 Euro Notarkosten für die Grundschuldbestellung. Wie kann Herr Meier diese Kosten optimal steuerlich nutzen?

    • Herr Meier trägt die 6.000 Euro Zinsen und die 1.200 Euro Bereitstellungszinsen als Werbungskosten in der Anlage V seiner Steuererklärung ein.
    • Die 500 Euro Notarkosten für die Grundschuldbestellung werden ebenfalls als Werbungskosten angesetzt, da sie direkt mit der Finanzierung der vermieteten Wohnung zusammenhängen.
    • Alle Nachweise – etwa die Zinsbescheinigung der Bank und die Notarrechnung – legt Herr Meier seiner Steuererklärung bei. So kann das Finanzamt die Zuordnung eindeutig nachvollziehen.
    • Wichtig: Da die Wohnung durchgehend vermietet ist und der Kredit ausschließlich für dieses Objekt aufgenommen wurde, erkennt das Finanzamt die Kosten in voller Höhe an.

    Das Ergebnis: Herr Meier senkt mit diesen Schritten seine steuerpflichtigen Mieteinnahmen und spart so jedes Jahr bares Geld. Genau so funktioniert Steuervorteil in der Praxis.

    Gemischt genutzte Immobilien: Zinsen richtig zuordnen und Steuern sparen

    Gemischt genutzte Immobilien: Zinsen richtig zuordnen und Steuern sparen

    Bei Immobilien, die teils vermietet und teils selbst genutzt werden, kommt es auf eine präzise Aufteilung der Finanzierungskosten an. Das Finanzamt verlangt hier eine nachvollziehbare und sachgerechte Zuordnung der Zinsen. Nur der Anteil, der auf den vermieteten Bereich entfällt, ist steuerlich absetzbar.

    • Getrennter Kreditvertrag: Am einfachsten ist es, für den vermieteten und den selbstgenutzten Teil jeweils eigene Darlehen abzuschließen. Das erleichtert die spätere steuerliche Geltendmachung erheblich.
    • Prozentuale Aufteilung: Ist nur ein Kredit vorhanden, muss der Zinsanteil anhand der Wohn- oder Nutzfläche exakt berechnet werden. Beispiel: Wird eine 100-Quadratmeter-Wohnung zu 60% vermietet, dürfen auch nur 60% der Zinsen angesetzt werden.
    • Nachweisführung: Eine detaillierte Flächenberechnung und eine klare Dokumentation der Nutzung sind Pflicht. Ohne diese Nachweise lehnt das Finanzamt die anteilige Absetzung meist ab.
    • Modernisierungskredite: Auch bei späteren Krediten für Renovierungen gilt die Aufteilung nach Nutzungsanteilen. Hier kann eine Vermischung schnell zu steuerlichen Nachteilen führen.

    Wer von Anfang an auf eine saubere Trennung achtet, spart nicht nur Steuern, sondern auch Nerven bei Rückfragen der Behörde. Ein bisschen Mehraufwand zahlt sich hier richtig aus.

    Zusätzliche absetzbare Kosten rund um den Immobilienkredit

    Zusätzliche absetzbare Kosten rund um den Immobilienkredit

    Über die klassischen Zinszahlungen hinaus gibt es eine ganze Reihe weiterer Kosten, die im Zusammenhang mit dem Immobilienkredit entstehen und steuerlich geltend gemacht werden können. Viele Vermieter lassen hier bares Geld liegen, weil sie diese Posten schlicht übersehen oder für „Nebensache“ halten. Tatsächlich kann sich eine genaue Prüfung lohnen.

    • Maklerprovisionen: Wird ein Makler für die Suche nach einem Mieter beauftragt und die Kosten trägt der Vermieter, sind diese Ausgaben voll absetzbar. Das gilt auch für Maklergebühren beim Kauf, sofern die Wohnung ausschließlich vermietet wird.
    • Gebühren für Schätzgutachten: Kosten für die Bewertung der Immobilie, etwa zur Kreditbewilligung, können als Werbungskosten angesetzt werden, wenn sie unmittelbar mit der Vermietung zusammenhängen.
    • Umschuldungskosten: Wird ein bestehender Kredit durch einen neuen ersetzt, etwa um bessere Konditionen zu erhalten, sind die dabei entstehenden Gebühren und Notarkosten ebenfalls steuerlich relevant.
    • Vorfälligkeitsentschädigungen bei Verkauf: Muss die Finanzierung wegen eines Verkaufs vorzeitig beendet werden, kann die Bank eine Entschädigung verlangen. Diese Summe lässt sich absetzen, solange der Verkauf aus Vermietungsgründen erfolgt.
    • Treuhandgebühren: Entstehen bei der Abwicklung des Kredits Treuhandkosten, etwa durch einen Notar oder eine Bank, können diese als Werbungskosten berücksichtigt werden.

    Es lohnt sich, sämtliche Belege zu sammeln und regelmäßig zu prüfen, ob neue oder einmalige Kosten im Zusammenhang mit dem Kredit auftreten. Gerade bei Sonderfällen wie Umschuldungen oder Verkäufen wird das Sparpotenzial oft unterschätzt.

    Wichtige Nachweise: So sichern Sie sich die Steuerersparnis

    Wichtige Nachweise: So sichern Sie sich die Steuerersparnis

    Ohne die passenden Nachweise läuft bei der steuerlichen Absetzung von Kreditkosten für vermietete Wohnungen nichts. Das Finanzamt will es ganz genau wissen – und prüft oft akribisch. Wer hier nicht sauber arbeitet, riskiert, dass die Steuerersparnis am Ende flöten geht. Was wird konkret verlangt?

    • Verwendungsnachweis der Kreditsumme: Dokumentieren Sie, wie und wofür die Darlehensmittel eingesetzt wurden. Kontoauszüge, Zahlungsbelege und Rechnungen sollten lückenlos die Verbindung zwischen Kredit und vermieteter Immobilie zeigen.
    • Zinsbescheinigungen der Bank: Fordern Sie jährlich eine detaillierte Aufstellung der gezahlten Zinsen an. Diese Bescheinigungen dienen als Grundlage für die Eintragung in der Steuererklärung.
    • Verträge und Vereinbarungen: Halten Sie Kreditverträge, Nachträge und etwaige Umschuldungsvereinbarungen bereit. Auch Makler- oder Gutachterverträge sollten griffbereit sein, falls sie steuerlich geltend gemacht werden.
    • Belege für Nebenkosten: Notar- und Grundbuchkosten, Gebühren für Schätzgutachten oder Treuhandgebühren – all das muss einzeln nachgewiesen werden. Sammeln Sie diese Unterlagen geordnet und eindeutig zuordenbar.
    • Flächenberechnungen bei gemischter Nutzung: Falls die Immobilie nicht vollständig vermietet ist, sind exakte Flächenaufstellungen und Nutzungsnachweise unerlässlich, um den absetzbaren Anteil zu belegen.

    Ein kleiner Tipp am Rande: Wer seine Unterlagen digitalisiert und sauber archiviert, spart im Zweifel Zeit und Nerven – und überzeugt das Finanzamt von Anfang an.

    Häufige Fehler beim Absetzen der Kreditzinsen vermeiden

    Häufige Fehler beim Absetzen der Kreditzinsen vermeiden

    Viele Vermieter verschenken bares Geld, weil sie bei der steuerlichen Behandlung von Kreditzinsen typische Stolperfallen übersehen. Gerade bei der Absetzung von Finanzierungskosten gibt es ein paar Fallstricke, die sich mit etwas Aufmerksamkeit leicht umgehen lassen.

    • Falsche Zuordnung bei Umschuldungen: Wer einen alten Kredit durch einen neuen ersetzt, muss darauf achten, dass der neue Kredit weiterhin ausschließlich der vermieteten Wohnung dient. Eine Vermischung mit privaten Ausgaben führt oft zur Ablehnung der Zinsabsetzung.
    • Unvollständige Angaben bei Sondertilgungen: Sondertilgungen reduzieren zwar die Restschuld, aber nicht die absetzbaren Zinsen im laufenden Jahr. Wer die Beträge falsch einträgt, riskiert Rückfragen oder gar Kürzungen durch das Finanzamt.
    • Vergessene Eintragung von Einmalkosten: Gebühren wie Bereitstellungszinsen oder Vorfälligkeitsentschädigungen werden oft übersehen. Diese können aber im Jahr der Zahlung als Werbungskosten angesetzt werden, sofern sie mit der Vermietung zusammenhängen.
    • Versäumte Anpassung bei Nutzungsänderung: Wird die Wohnung später teilweise selbst genutzt oder verkauft, muss der absetzbare Anteil der Zinsen sofort angepasst werden. Wer hier nicht reagiert, riskiert Ärger bei einer späteren Steuerprüfung.
    • Unklare Verwendungszwecke bei Mischkrediten: Werden mehrere Immobilien oder Projekte mit einem Kredit finanziert, muss die Aufteilung der Zinsen exakt erfolgen. Eine pauschale Verteilung akzeptiert das Finanzamt in der Regel nicht.

    Wer diese Fehler kennt und gezielt vermeidet, sorgt für eine reibungslose Anerkennung der Kreditzinsen und nutzt das steuerliche Potenzial voll aus.

    Fazit: Wie Sie mit dem Immobilienkredit Ihre Steuerlast optimal senken

    Fazit: Wie Sie mit dem Immobilienkredit Ihre Steuerlast optimal senken

    Wer das volle Sparpotenzial seines Immobilienkredits ausschöpfen will, sollte nicht nur die klassischen Zinskosten im Blick behalten, sondern auch gezielt steuerliche Gestaltungsspielräume nutzen. Eine strategische Planung der Finanzierung kann entscheidend sein: So lässt sich beispielsweise durch die Wahl variabler oder festverzinslicher Darlehen die Zinsbelastung flexibel steuern und an steuerliche Entwicklungen anpassen.

    • Vorausschauende Kreditstruktur: Mehrere kleinere Kredite statt eines großen ermöglichen eine gezieltere Zuordnung der Kosten und bieten Spielraum für spätere Investitionen oder Modernisierungen.
    • Jährliche Steueroptimierung: Wer größere Renovierungen plant, kann durch geschickte Kreditaufnahme und gezielte Tilgungsmodalitäten die steuerliche Belastung über mehrere Jahre strecken und so gleichmäßiger von der Absetzbarkeit profitieren.
    • Frühzeitige Beratung: Ein Gespräch mit einem Steuerprofi vor Abschluss des Kredits kann helfen, individuelle Besonderheiten zu erkennen und steuerliche Vorteile von Anfang an einzubauen.

    Am Ende zählt nicht nur, was Sie absetzen, sondern wie konsequent und vorausschauend Sie die Möglichkeiten nutzen. Mit kluger Planung wird der Immobilienkredit zum echten Steuervorteil.


    FAQ: Steuern sparen mit Immobilienkredit bei Vermietung

    Welche Kreditkosten sind bei einer vermieteten Wohnung steuerlich absetzbar?

    Bei einer vermieteten Wohnung können Sie vor allem den Zinsanteil der Kreditrate steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Auch Bereitstellungszinsen, Kreditabschlussgebühren, Notar- und Grundbuchkosten im Zusammenhang mit der Finanzierung, sowie bestimmte einmalige Kosten (z.B. Vorfälligkeitsentschädigungen) sind absetzbar, wenn sie auf die Vermietung entfallen. Die Tilgung des Kredits hingegen ist grundsätzlich nicht absetzbar.

    Wie müssen Kreditzinsen in der Steuererklärung angegeben werden?

    Geben Sie die gezahlten Zinsen im Bereich „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ (Anlage V) Ihrer Steuererklärung für das entsprechende Jahr als Werbungskosten an. Eine Zinsbescheinigung Ihrer Bank dient dabei als Nachweis. Achten Sie darauf, nur den für die vermietete Immobilie relevanten Anteil anzugeben, insbesondere bei gemischt genutzten Immobilien.

    Was prüft das Finanzamt bei abgesetzten Kreditkosten?

    Das Finanzamt verlangt einen klaren Nachweis, dass der Kredit unmittelbar mit der vermieteten Immobilie zusammenhängt. Dazu sollten der Kreditvertrag, Zahlungsbelege, Zinsbescheinigungen und gegebenenfalls eine Aufteilung der Kreditsumme bei mehreren Objekten oder gemischter Nutzung vorgelegt werden. Auch eine belegbare Vermietungsabsicht ist entscheidend.

    Wie werden Kreditkosten bei gemischt genutzten Immobilien behandelt?

    Sind Teile der Immobilie vermietet und andere selbst genutzt, müssen die Zinskosten anteilig nach Nutzungsfläche aufgeteilt werden. Am einfachsten gelingt das mit getrennten Kreditverträgen für die jeweiligen Teile. Alternativ muss der Zinsaufwand nach dem prozentualen Verhältnis der vermieteten Fläche berechnet und nachgewiesen werden.

    Welche Fehler sollten Vermieter bei der Absetzung von Kreditkosten vermeiden?

    Häufige Fehler sind eine unklare Zuordnung des Kredits zur vermieteten Immobilie, fehlende oder unvollständige Nachweise, das Übersehen von absetzbaren Einmalgebühren und das Nichtanpassen der Zinsen bei späterer Eigen­nutzung. Auch eine unsaubere Dokumentation der Aufteilung bei gemischt genutzten Objekten führt oft dazu, dass das Finanzamt die Kosten nicht anerkennt.

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    Stimmt, wie hier schon einer geschrieben hat, viele denken echt sie können einfach alles absetzen, aber gerade die Sache mit den Mischkrediten ist tückisch. Ich hab das damals auch unterschätzt, das Finanzamt will wirklich ganz genau sehen, welcher Anteil wofür genutzt wurde. Da lohnt es sich manchmal, gleich getrennte Kredite aufzunehmen – spart am Ende nerven und Stress.

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    Zusammenfassung des Artikels

    Kreditzinsen und bestimmte Kreditkosten für vermietete Wohnungen sind steuerlich absetzbar, sofern sie klar der Vermietung zugeordnet und lückenlos dokumentiert werden.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Nur die Zinsen sind absetzbar: Beachten Sie, dass ausschließlich der Zinsanteil der Kreditrate steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden kann. Die Tilgungsbeträge bleiben dabei außen vor.
    2. Alle kreditbezogenen Kosten berücksichtigen: Neben den klassischen Zinsen können auch Bereitstellungszinsen, Kreditabschlussgebühren, Notar- und Grundbuchkosten sowie Vorfälligkeitsentschädigungen abgesetzt werden – vorausgesetzt, sie stehen im direkten Zusammenhang mit der vermieteten Immobilie.
    3. Lückenlose Dokumentation sicherstellen: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen wie Zinsbescheinigungen, Kreditverträge, Rechnungen und Nachweise über die Verwendung der Darlehensmittel. Eine saubere Dokumentation ist Voraussetzung für die Anerkennung durch das Finanzamt.
    4. Saubere Zuordnung bei gemischter Nutzung: Wird die Immobilie teilweise selbst genutzt, ist eine prozentuale und nachvollziehbare Aufteilung der Kreditkosten unerlässlich. Idealerweise schließen Sie getrennte Kreditverträge für die verschiedenen Nutzungsanteile ab.
    5. Steuerliche Beratung einholen: Vor größeren Finanzierungs- oder Renovierungsvorhaben empfiehlt sich eine Beratung durch einen Steuerexperten. So können Sie Ihre Steuerlast optimal planen und typische Fehler bei der Absetzung vermeiden.

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