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    Kredit für jemand anderen aufnehmen: Ist das möglich und worauf müssen Sie achten?

    07.07.2025 47 mal gelesen 2 Kommentare
    • Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, einen Kredit im eigenen Namen für eine andere Person aufzunehmen.
    • Die kreditgebende Bank prüft immer die Bonität und Identität des Antragstellers, um Missbrauch zu verhindern.
    • Wer dennoch einen Kredit für jemand anderen aufnehmen möchte, trägt persönlich die volle rechtliche und finanzielle Verantwortung.

    Kredit für jemand anderen aufnehmen: Was bedeutet das konkret?

    Wer darüber nachdenkt, einen Kredit für jemand anderen aufzunehmen, steht sofort vor einer ziemlich ungewöhnlichen Situation. Im Kern bedeutet das: Sie beantragen einen Kredit bei einer Bank, aber das geliehene Geld soll nicht Ihnen selbst, sondern einer anderen Person zugutekommen. Das kann zum Beispiel ein Freund, die Partnerin oder ein Familienmitglied sein. Der Clou dabei: Sie allein sind der offizielle Kreditnehmer. Für die Bank zählt ausschließlich Ihre Bonität, Ihr Einkommen und Ihre Unterschrift. Die Person, die das Geld tatsächlich verwenden möchte, taucht im Kreditvertrag nicht auf – sie bleibt für die Bank unsichtbar.

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    In der Praxis läuft das meist so ab: Sie schließen den Kreditvertrag ab, das Geld landet auf Ihrem Konto und Sie leiten es weiter. Vielleicht möchten Sie damit jemandem aus der Patsche helfen oder eine große Anschaffung ermöglichen, die sonst nicht finanzierbar wäre. Klingt nach einer netten Geste, aber hier steckt der Teufel im Detail. Denn alle Verpflichtungen – Zinsen, Rückzahlung, Mahnungen – treffen ausschließlich Sie. Die andere Person kann sich im Zweifel einfach zurücklehnen, während Sie die gesamte Verantwortung tragen.

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    Diese Konstellation ist rechtlich zwar möglich, aber sie bringt eine ganze Reihe von Besonderheiten mit sich, die man wirklich nicht unterschätzen sollte. Es ist eben nicht dasselbe, wie gemeinsam einen Kredit aufzunehmen oder als Bürge einzuspringen. Vielmehr sind Sie im vollen Umfang der Schuldner, ganz egal, wie die Absprachen im Hintergrund aussehen. Und genau das macht diese Art der Kreditaufnahme so heikel.

    Rechtliche Grundlagen: Darf man einen Kredit für eine andere Person beantragen?

    Rechtlich betrachtet ist es in Deutschland erlaubt, einen Kredit aufzunehmen, auch wenn das Geld letztlich einer anderen Person zugutekommen soll. Die Bank prüft jedoch immer nur die Person, die den Antrag stellt. Sie werden also als alleiniger Kreditnehmer im Vertrag geführt – unabhängig davon, wer das Geld tatsächlich nutzt. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht keine Regelung vor, die es verbietet, einen Kredit für eine andere Person zu beantragen, solange Sie selbst Vertragspartner sind.

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    Ein häufiger Irrtum: Es ist nicht möglich, im eigenen Namen einen Kredit zu beantragen und dabei offiziell anzugeben, dass das Darlehen für eine andere Person bestimmt ist. Banken vergeben Kredite ausschließlich an den Antragsteller, der dann auch rechtlich und wirtschaftlich für die Rückzahlung haftet. Eine Ausnahme bilden sogenannte Gemeinschaftskredite oder Bürgschaften – diese unterscheiden sich jedoch grundlegend von der Situation, in der Sie alleiniger Kreditnehmer sind und das Geld weitergeben.

    • Verboten ist es, bei der Antragstellung falsche Angaben zu machen, etwa zur eigenen Bonität oder zum Verwendungszweck, falls die Bank ausdrücklich nachfragt.
    • Erlaubt ist es, das ausgezahlte Geld nach Vertragsabschluss privat weiterzugeben – die Bank hat darauf keinen Einfluss.
    • Vertragliche Absprachen zwischen Ihnen und der begünstigten Person sind privatrechtlicher Natur und für die Bank nicht bindend.

    Wichtig: Sobald Sie den Kreditvertrag unterschrieben haben, sind Sie allein gegenüber der Bank verpflichtet. Selbst wenn Sie intern mit der anderen Person etwas anderes vereinbaren, hat das keine Auswirkung auf die rechtliche Situation mit dem Kreditinstitut.

    Vorteile und Risiken: Einen Kredit für eine andere Person aufnehmen

    Vorteile Nachteile / Risiken
    Hilfe für Familie oder Freunde in einer finanziellen Notlage Sie allein haften für alle Schulden gegenüber der Bank, nicht der eigentliche Nutznießer
    Ermöglicht wichtige Anschaffungen oder einmalige Chancen für nahestehende Personen Belastung der eigenen Bonität: Negative Schufa-Einträge bei Zahlungsverzug wirken sich direkt auf Sie aus
    Eventuell bessere Kreditkonditionen durch eigene gute Bonität Rückzahlung durch die andere Person ist rechtlich nicht gesichert – private Absprachen sind für die Bank irrelevant
    Stärkung von Vertrauen und Zusammenhalt in engen Beziehungen (z. B. Partnerschaft, Familie) Finanzielle Konflikte können zu Streit oder Vertrauensbruch führen, die Beziehung belasten
    Privatvertragliche Regelungen möglich, um die Weitergabe abzusichern Steuerliche Komplikationen bei Zinseinnahmen oder zinslosen Darlehen möglich
    Kann kurzfristige Finanzengpässe anderer überbrücken Langfristige finanzielle Belastung und Risiko bei Ausfall des "eigentlichen Schuldners"

    Wer haftet: Wer ist bei der Kreditaufnahme für Dritte verantwortlich?

    Die Haftung bei der Kreditaufnahme für Dritte liegt immer vollständig beim offiziellen Kreditnehmer. Das bedeutet: Wer den Kreditvertrag unterschreibt, trägt sämtliche rechtlichen und finanziellen Konsequenzen – unabhängig davon, ob das Geld tatsächlich selbst genutzt oder an eine andere Person weitergegeben wird.

    Die Bank betrachtet ausschließlich den Antragsteller als ihren Vertragspartner. Kommt es zu Zahlungsausfällen, Mahnungen oder gar einem gerichtlichen Verfahren, wird nur der Kreditnehmer zur Verantwortung gezogen. Die begünstigte Person, also der eigentliche Nutzer des Geldes, bleibt außen vor und kann von der Bank nicht belangt werden.

    • Keine automatische Haftung für Dritte: Die Person, für die der Kredit aufgenommen wurde, haftet nicht gegenüber der Bank – auch nicht anteilig.
    • Keine rechtliche Handhabe bei internen Absprachen: Vereinbarungen zwischen Kreditnehmer und Drittem sind privater Natur und für die Bank irrelevant.
    • Vollstreckung und Schufa-Eintrag: Im Fall von Rückständen werden Maßnahmen wie Mahnverfahren, Inkasso oder Schufa-Einträge ausschließlich gegen den Kreditnehmer eingeleitet.

    Selbst wenn der eigentliche Nutznießer die Rückzahlung verspricht, bleibt die volle Verantwortung immer beim Kreditnehmer. Ein rechtlicher Rückgriff auf die andere Person ist nur über private Vereinbarungen möglich – und selbst das ist oft mit erheblichen Hürden verbunden.

    Risiken und Fallstricke: Was passiert, wenn die Rückzahlung ausbleibt?

    Bleibt die Rückzahlung des Kredits aus, geraten Sie als Kreditnehmer direkt ins Kreuzfeuer der Konsequenzen. Die Bank wird ohne Umschweife Mahnungen verschicken, Verzugszinsen berechnen und im schlimmsten Fall das gesamte Darlehen sofort fällig stellen. Schon nach wenigen versäumten Raten droht ein negativer Schufa-Eintrag, der Ihre Kreditwürdigkeit für Jahre massiv beschädigen kann.

    • Inkasso und Gericht: Zahlt der Kreditnehmer weiterhin nicht, schaltet die Bank Inkassounternehmen oder Anwälte ein. Es kann zu Lohn- oder Kontopfändungen kommen, wenn ein gerichtlicher Titel erwirkt wird.
    • Langfristige finanzielle Folgen: Ein negativer Schufa-Eintrag bleibt bis zu drei Jahre nach Begleichung der Schuld bestehen. Neue Kredite, Handyverträge oder Mietwohnungen werden damit oft unerreichbar.
    • Keine rechtliche Handhabe gegen den eigentlichen Nutznießer: Haben Sie das Geld weitergegeben, müssen Sie privat versuchen, es zurückzubekommen. Ohne schriftlichen Vertrag ist das meist aussichtslos.
    • Persönliche Beziehungen auf dem Spiel: Finanzielle Konflikte führen nicht selten zu Streit, Vertrauensverlust oder sogar zum Abbruch enger Beziehungen.
    • Steuerliche Risiken: Wenn Zinsen vereinbart wurden und der Schuldner nicht zahlt, können Sie diese Verluste steuerlich nicht einfach geltend machen – ein finanzieller Totalschaden droht.

    Im schlimmsten Fall bleibt nicht nur ein finanzielles Loch, sondern auch ein Scherbenhaufen im privaten Umfeld zurück. Die Risiken sind also nicht nur materieller, sondern oft auch emotionaler Natur.

    Praxisbeispiel: Ein Kredit für den Lebenspartner – Chancen und Gefahren

    Stellen wir uns vor: Sie nehmen einen Kredit auf, um Ihrem Lebenspartner eine größere Anschaffung zu ermöglichen – vielleicht ein Auto oder die Einrichtung für die gemeinsame Wohnung. Auf den ersten Blick wirkt das wie ein Liebesbeweis, der Zusammenhalt demonstriert. Doch im Alltag lauern einige unerwartete Fallstricke, die Sie kennen sollten.

    • Veränderte Lebensumstände: Kommt es zur Trennung, bleibt die Kreditverpflichtung bei Ihnen. Selbst wenn Sie das Darlehen für den Partner aufgenommen haben, gibt es keinen automatischen Anspruch auf Rückzahlung oder Beteiligung an den Raten.
    • Gemeinsame Haushaltsführung: Viele Paare teilen Ausgaben, aber rechtlich ist der Kredit allein Ihr Problem. Selbst bei gemeinsamer Nutzung des finanzierten Gegenstands – etwa eines Autos – können Sie im Ernstfall nicht einfach die Hälfte der Schulden aufteilen.
    • Vertrauensbasis und Transparenz: Offene Kommunikation ist entscheidend. Verschweigen Sie Ihrem Partner die finanziellen Details oder die tatsächliche Belastung, kann das später zu Misstrauen und Streit führen.
    • Absicherung durch Verträge: Ein schriftlicher Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Partner schafft Klarheit, etwa über Rückzahlungsmodalitäten oder die Nutzung des angeschafften Gegenstands. Ohne solche Vereinbarungen sind Sie im Konfliktfall meist auf sich allein gestellt.
    • Finanzielle Abhängigkeit: Wenn Ihr Partner auf Ihre Kreditaufnahme angewiesen ist, entsteht ein Ungleichgewicht. Das kann die Beziehung belasten, besonders wenn es um größere Summen oder längere Laufzeiten geht.

    Fazit: Ein Kredit für den Lebenspartner kann eine Chance sein, gemeinsame Ziele zu verwirklichen. Ohne klare Absprachen und realistische Einschätzung der Risiken kann er jedoch schnell zur Belastungsprobe für Beziehung und Finanzen werden.

    Alternative Wege: Privatdarlehen vertraglich absichern

    Ein privates Darlehen kann eine sinnvolle Alternative sein, wenn Banken einen Kredit ablehnen oder Sie bewusst auf bürokratische Hürden verzichten möchten. Doch ohne vertragliche Absicherung drohen Missverständnisse und rechtliche Unsicherheiten. Wer klug ist, setzt deshalb auf einen schriftlichen Vertrag, der alle wichtigen Details regelt und spätere Streitigkeiten verhindert.

    • Vertragsinhalt individuell gestalten: Anders als bei Bankkrediten sind Sie bei privaten Darlehen völlig frei in der Ausgestaltung. Legen Sie gemeinsam mit dem Darlehensnehmer die Höhe, Laufzeit, Zinsen und Rückzahlungsmodalitäten fest. Auch Sondertilgungen oder Stundungen können individuell vereinbart werden.
    • Beweislast sichern: Ein unterschriebener Vertrag dient im Ernstfall als Beweis vor Gericht. Mündliche Absprachen sind schwer nachzuweisen und bieten kaum Schutz, falls es zum Streit kommt.
    • Flexibilität bei Sicherheiten: Sie können Sicherheiten wie ein Pfandrecht, eine Bürgschaft oder sogar eine Grundschuld vereinbaren. Das gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit, falls der Darlehensnehmer zahlungsunfähig wird.
    • Notarielle Beglaubigung erwägen: Bei größeren Summen empfiehlt sich eine notarielle Beglaubigung. So wird der Vertrag rechtlich unangreifbar und Sie können im Zweifel schneller vollstrecken.
    • Klare Regelung für Verzugsfälle: Definieren Sie, was passiert, wenn der Darlehensnehmer mit der Rückzahlung in Verzug gerät. Verzugszinsen, Mahngebühren oder ein Rücktrittsrecht können vertraglich festgelegt werden.

    Mit einem maßgeschneiderten Vertrag schaffen Sie nicht nur Sicherheit, sondern auch Transparenz und Fairness für beide Seiten. So bleibt das Privatdarlehen eine echte Alternative – ohne böse Überraschungen.

    Schriftlicher Vertrag beim Geldverleih: Worauf Sie achten sollten

    Ein schriftlicher Vertrag beim Geldverleih ist nicht nur eine Formalität, sondern schützt Sie im Ernstfall vor bösen Überraschungen. Doch worauf kommt es dabei wirklich an? Entscheidend ist, dass der Vertrag alle relevanten Details eindeutig und nachvollziehbar festhält – und zwar so, dass im Streitfall keine Fragen offenbleiben.

    • Exakte Identifikation der Parteien: Achten Sie darauf, vollständige Namen, Geburtsdaten und aktuelle Adressen beider Seiten aufzunehmen. Das verhindert Verwechslungen und erleichtert die Durchsetzung von Ansprüchen.
    • Klare Definition der Auszahlung: Notieren Sie den exakten Betrag, das Auszahlungsdatum und die gewählte Zahlungsmethode. Am besten bestätigen beide Parteien den Empfang schriftlich.
    • Individuelle Rückzahlungsvereinbarungen: Legen Sie fest, wann und in welchen Raten das Geld zurückgezahlt werden soll. Vereinbaren Sie feste Termine und halten Sie diese verbindlich fest.
    • Regelung von Sonderfällen: Was passiert bei vorzeitiger Rückzahlung oder Zahlungsverzug? Definieren Sie Mahngebühren, Verzugszinsen oder besondere Rücktrittsrechte, um Streit zu vermeiden.
    • Optionale Sicherheiten: Überlegen Sie, ob Sie eine Sicherheit (z.B. Wertgegenstand, Bürgschaft) verlangen. Auch dies sollte schriftlich und möglichst detailliert geregelt werden.
    • Unterschriften und Zeugen: Beide Parteien müssen den Vertrag unterschreiben. Optional kann ein neutraler Zeuge hinzugezogen werden, um die Vereinbarung zusätzlich abzusichern.

    Ein sorgfältig formulierter Vertrag sorgt für Klarheit und beugt Missverständnissen vor. Je genauer Sie alle Eventualitäten regeln, desto entspannter bleibt das Verhältnis – auch wenn es mal schwierig wird.

    Steuerrechtliche Aspekte beim privaten Kredit

    Wer privat Geld verleiht und dafür Zinsen erhält, muss sich mit steuerlichen Pflichten auseinandersetzen. Diese Einnahmen gelten als Kapitalerträge und sind in der Steuererklärung anzugeben. Die Finanzämter interessieren sich besonders für regelmäßige oder höhere Zinserträge, auch wenn der Kredit nur im Familien- oder Freundeskreis vergeben wurde.

    • Abgeltungssteuer: Zinserträge aus privaten Darlehen unterliegen der Abgeltungssteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Sie müssen diese Einnahmen in der Anlage KAP Ihrer Steuererklärung angeben.
    • Freibeträge: Bis zu 1.000 € (Alleinstehende) bzw. 2.000 € (Verheiratete) Zinserträge pro Jahr bleiben steuerfrei. Überschreiten die Einnahmen diese Grenze, wird der übersteigende Betrag besteuert.
    • Vertragliche Nachweise: Das Finanzamt verlangt bei Nachfragen oft eine Kopie des Darlehensvertrags. Ohne schriftliche Vereinbarung kann es passieren, dass die Zinsen nicht anerkannt werden oder sogar als Schenkung gewertet werden.
    • Verzinsung unter Marktwert: Wird ein Darlehen zinslos oder zu sehr niedrigen Zinsen vergeben, kann das Finanzamt einen sogenannten fiktiven Zins ansetzen und eine Schenkungssteuer prüfen, wenn die Differenz zum marktüblichen Zinssatz zu groß ist.
    • Verluste durch Zahlungsausfall: Bleibt der Schuldner die Rückzahlung schuldig, sind Verluste aus privaten Darlehen steuerlich meist nicht absetzbar. Das kann besonders ärgerlich sein, wenn größere Summen im Raum stehen.

    Ein sauber dokumentierter Vertrag und die korrekte Angabe der Zinserträge in der Steuererklärung schützen vor unangenehmen Nachfragen und möglichen Steuernachzahlungen.

    Tipps und Checkliste: So schützen Sie sich vor finanziellen Nachteilen

    Mit kluger Vorbereitung und klaren Regeln lassen sich viele finanzielle Stolperfallen vermeiden. Wer einen Kredit für jemand anderen aufnimmt oder privat Geld verleiht, sollte folgende Tipps beherzigen, um nicht in die Schuldenfalle zu tappen oder sich später zu ärgern:

    • Bonität regelmäßig prüfen: Holen Sie vor größeren finanziellen Verpflichtungen eine Selbstauskunft bei der Schufa ein, um unliebsame Überraschungen bei Ihrer eigenen Kreditwürdigkeit zu vermeiden.
    • Liquiditätsreserve einplanen: Behalten Sie immer einen finanziellen Puffer für unvorhergesehene Ausgaben – setzen Sie niemals alles auf eine Karte, nur um jemand anderem zu helfen.
    • Ratenhöhe realistisch kalkulieren: Achten Sie darauf, dass die monatliche Belastung auch bei plötzlichen Einkommensausfällen tragbar bleibt. Nutzen Sie im Zweifel Online-Rechner, um verschiedene Szenarien durchzuspielen.
    • Vertragsänderungen dokumentieren: Halten Sie jede Änderung der Rückzahlungsmodalitäten oder Konditionen schriftlich fest, selbst wenn es sich nur um eine kleine Anpassung handelt.
    • Kommunikation offen halten: Sprechen Sie regelmäßig mit der Person, für die Sie finanziell einstehen, über die aktuelle Situation und mögliche Risiken. So lassen sich Missverständnisse frühzeitig ausräumen.
    • Unabhängige Beratung nutzen: Ziehen Sie bei Unsicherheiten einen Fachanwalt oder eine Schuldnerberatung hinzu, bevor Sie Verpflichtungen eingehen, die Sie langfristig belasten könnten.
    • Vollmacht für Notfälle regeln: Legen Sie für den Fall von Krankheit oder Handlungsunfähigkeit eine Vertretung fest, die sich um die Kreditangelegenheiten kümmern darf.
    • Fristen und Verjährung im Blick behalten: Setzen Sie sich Erinnerungen für wichtige Fristen, etwa zur Geltendmachung von Rückzahlungsansprüchen, um keine rechtlichen Ansprüche zu verlieren.

    Wer umsichtig plant, klare Absprachen trifft und auf die eigene Absicherung achtet, kann finanzielle Risiken erheblich reduzieren – und behält die Kontrolle über die eigene Zukunft.

    Fazit: Wann ist es sinnvoll, für jemand anderen einen Kredit aufzunehmen?

    Ein Kredit für jemand anderen ist nur in absoluten Ausnahmefällen sinnvoll. Wirklich vertretbar erscheint dieses Vorgehen, wenn ein sehr enges Vertrauensverhältnis besteht und die Motive transparent sowie nachvollziehbar sind. Typische Beispiele sind etwa die Überbrückung einer kurzfristigen Notlage bei engen Familienangehörigen oder das Ermöglichen einer wichtigen Investition, die ohne Ihre Unterstützung nicht realisierbar wäre.

    • Es sollte eine klare, schriftliche Vereinbarung existieren, die alle Eventualitäten abdeckt – idealerweise mit rechtlicher Beratung.
    • Die eigene finanzielle Stabilität darf durch die Kreditaufnahme keinesfalls gefährdet werden. Ein zusätzlicher Puffer für unvorhergesehene Entwicklungen ist unerlässlich.
    • Langfristige Auswirkungen auf Ihre Bonität und persönliche Lebensplanung müssen im Voraus bedacht werden. Auch emotionale Belastungen sollten nicht unterschätzt werden.
    • Alternativen wie Bürgschaften, gemeinschaftliche Kredite oder ein privates Darlehen mit Vertrag sollten stets geprüft werden, bevor Sie das volle Risiko auf sich nehmen.

    Unterm Strich: Nur wenn Sie sich der Tragweite bewusst sind, sämtliche Risiken kontrollieren können und keine andere Lösung in Frage kommt, kann ein Kredit für jemand anderen in Erwägung gezogen werden. In allen anderen Fällen ist Zurückhaltung die bessere Wahl.


    FAQ: Häufige Fragen zum Kredit für Dritte

    Kann ich in Deutschland einen Kredit für eine andere Person aufnehmen?

    Ja, juristisch ist es möglich, einen Kredit aufzunehmen und das Geld an jemand anderen weiterzugeben. Die Bank schließt den Vertrag aber ausschließlich mit Ihnen als Kreditnehmer ab. Sie allein tragen die vollständige Rückzahlungsverpflichtung – unabhängig davon, wer das Geld tatsächlich verwendet.

    Wer haftet bei einem für jemand anderen aufgenommenen Kredit?

    Immer haftet ausschließlich der offizielle Kreditnehmer – also die Person, die den Vertrag mit der Bank unterzeichnet. Die „eigentliche“ begünstigte Person ist für die Bank rechtlich irrelevant und kann bei Zahlungsproblemen nicht belangt werden.

    Welche Risiken entstehen, wenn ich einen Kredit für jemand anderen aufnehme?

    Das größte Risiko ist der vollständige Zahlungsausfall: Begleicht die andere Person die vereinbarten Raten nicht, müssen Sie selbst einstehen. Ihre eigene Bonität, Ihr Schufa-Score und Ihre finanzielle Zukunft stehen dann auf dem Spiel. Zudem kann es zu Konflikten im privaten Umfeld kommen.

    Wie kann ich private Geldgeschäfte mit Freunden oder Familie absichern?

    Schließen Sie unbedingt einen schriftlichen Vertrag ab, der die Summe, Auszahlungsdatum, Rückzahlungsmodalitäten, eventuelle Zinsen und Unterschriften beider Seiten exakt regelt. Bei größeren Beträgen sind zusätzliche Sicherheiten oder eine notarielle Beurkundung empfehlenswert.

    Müssen Zinsen aus einem privaten Darlehen versteuert werden?

    Ja, erhalten Sie für Ihr privates Darlehen Zinsen, so gelten diese als Kapitalerträge und müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Bis zu 1.000 € (bzw. 2.000 € bei zusammen veranlagten Ehepartnern) bleiben steuerfrei. Darüber hinaus fällt Abgeltungssteuer an.

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    Also wenn ich das grad richitg nuanceir, meint Uwe doch, das private Verträge immer was brigen, aber in Wirklchkeit könnte das doch scheitern wen der ander nix unterschreibt oder man sich am Ende eh nicht merh an sowas erinert, oder?
    Ich kann aus Erfahrung sagen, dass ein schriftlicher Vertrag beim Geldverleih echt wichtig ist, weil man sich nach ein paar Monaten sonst wirklich nicht mehr an alle Details erinnert und es schnell zu Streit kommt, wenn was schief läuft.

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    Zusammenfassung des Artikels

    Wer einen Kredit für jemand anderen aufnimmt, haftet allein gegenüber der Bank und trägt alle Risiken – private Absprachen mit dem Nutznießer sind rechtlich irrelevant.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Seien Sie sich Ihrer alleinigen Haftung bewusst: Wenn Sie einen Kredit für eine andere Person aufnehmen, haften ausschließlich Sie für die Rückzahlung – unabhängig davon, wer das Geld nutzt. Überlegen Sie genau, ob Sie dieses Risiko tragen möchten.
    2. Schließen Sie einen schriftlichen Vertrag mit dem Nutznießer ab: Halten Sie Rückzahlungsmodalitäten, Beträge und Fristen klar und detailliert schriftlich fest. Ohne Vertrag ist es im Streitfall sehr schwierig, Ansprüche durchzusetzen.
    3. Berücksichtigen Sie Ihre eigene Bonität und finanzielle Stabilität: Prüfen Sie vorab Ihre Schufa-Auskunft und stellen Sie sicher, dass Sie auch im Notfall (z.B. bei Zahlungsausfall der anderen Person) die Raten aus eigener Kraft tragen können.
    4. Prüfen Sie Alternativen wie Bürgschaft oder gemeinschaftlichen Kredit: Bevor Sie das volle Risiko allein übernehmen, könnten Alternativen wie ein Gemeinschaftskredit oder eine Bürgschaft sinnvoller und transparenter sein.
    5. Informieren Sie sich über steuerliche und rechtliche Aspekte: Bei privaten Darlehen sind Zinseinnahmen steuerpflichtig. Dokumentieren Sie alle Vereinbarungen sauber, um Nachfragen vom Finanzamt oder rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.

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