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Kredit für neue Heizung: Kann man die Kosten steuerlich absetzen?
Die Frage, ob ein Kredit für eine neue Heizung steuerlich absetzbar ist, beschäftigt viele Hausbesitzer – und ehrlich gesagt, es gibt da einige Fallstricke, die kaum jemand auf dem Schirm hat. Die reine Kreditaufnahme selbst bringt erstmal keinen direkten Steuervorteil. Es zählt nicht, ob das Geld aus der eigenen Tasche stammt oder von der Bank kommt. Entscheidend ist: Was steht auf der Rechnung und wie wird die Maßnahme abgerechnet?
Steuerlich relevant sind ausschließlich die tatsächlichen Kosten für die neue Heizung und deren Einbau – nicht die Kreditraten oder Zinsen. Wer also einen Kredit aufnimmt, um die Investition zu stemmen, kann die förderfähigen Kosten (also das, was auf der Handwerkerrechnung steht) nach § 35c EStG steuerlich geltend machen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Rückzahlung des Kredits und die anfallenden Zinsen bleiben dabei außen vor. Einzige Ausnahme: Bei vermieteten Immobilien lassen sich Kreditzinsen als Werbungskosten absetzen, aber das ist bei selbstgenutztem Wohneigentum, um das es hier geht, nicht möglich.
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Ein weitverbreiteter Irrtum: Manche denken, der Kredit selbst wäre irgendwie steuerlich begünstigt – das stimmt so nicht. Die Steuerersparnis bezieht sich immer auf die energetische Sanierungsmaßnahme, nicht auf die Finanzierung. Die Finanzierungsmethode (Eigenkapital, Kredit, Bausparvertrag) spielt für die steuerliche Absetzbarkeit der Sanierungskosten im Rahmen des § 35c EStG keine Rolle.
Fazit: Wer für die neue Heizung einen Kredit nutzt, kann die Kosten für die Heizung und den fachgerechten Einbau steuerlich absetzen – aber eben nicht die Kreditkosten selbst. Das ist ein kleiner, aber entscheidender Unterschied, der in der Praxis häufig für Verwirrung sorgt.
Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit bei Heizungsmodernisierung per Kredit
Damit die Kosten einer Heizungsmodernisierung per Kredit tatsächlich steuerlich absetzbar sind, müssen Hausbesitzer einige ziemlich spezifische Voraussetzungen erfüllen. Es reicht eben nicht, einfach nur eine neue Heizung einzubauen und einen Kredit dafür aufzunehmen. Die Finanzämter schauen da schon ganz genau hin.
- Selbstnutzung der Immobilie: Die steuerliche Förderung nach § 35c EStG gilt ausschließlich für selbstgenutzte Wohnimmobilien. Wer vermietet, geht bei dieser speziellen Förderung leer aus.
- Fachgerechte Ausführung: Die Heizungsmodernisierung muss zwingend von einem qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden. Eigenleistungen sind tabu, da sie nicht anerkannt werden.
- Rechnungserfordernis: Es muss eine detaillierte Rechnung vorliegen, die die Arbeits- und Materialkosten klar ausweist. Barzahlungen akzeptiert das Finanzamt nicht – die Überweisung muss nachweisbar sein.
- Technische Mindestanforderungen: Die neue Heizung muss den Vorgaben der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) entsprechen. Dazu zählen bestimmte Effizienzstandards und technische Nachweise.
- Antragstellung und Nachweis: Die steuerliche Absetzung erfolgt über die Einkommensteuererklärung. Zusätzlich ist eine Bescheinigung des ausführenden Fachbetriebs über die Einhaltung der technischen Anforderungen erforderlich.
- Keine Doppelförderung: Wer bereits eine KfW- oder BEG-Förderung für die Heizungsmodernisierung erhält, kann die steuerliche Förderung nicht zusätzlich in Anspruch nehmen.
Diese Voraussetzungen klingen vielleicht etwas bürokratisch, aber ohne sie bleibt der Steuerbonus für die neue Heizung leider nur ein schöner Traum.
Vor- und Nachteile der steuerlichen Absetzung eines Heizungskredits im Vergleich zu Förderprogrammen
Pro Steuerbonus | Contra Steuerbonus | Pro Förderung | Contra Förderung |
---|---|---|---|
Keine Rolle, ob Kredit oder Eigenkapital – die absetzbaren Kosten bleiben gleich | Steuerliche Entlastung erst im Nachhinein, verteilt über 3 Jahre | Hohe Zuschüsse möglich (z.B. bis zu 70 % bei Einzelmaßnahmen) | Fördermittel häufig begrenzt und können kurzfristig gestoppt werden |
Unabhängig von spezifischen Förderbedingungen nutzbar | Mindestanforderungen und strenge Nachweispflichten | Liquidität wird schon während der Bauphase erhöht (frühzeitige Auszahlung) | Doppelförderung mit Steuerbonus ausgeschlossen |
Nützlich bei umfassenden Sanierungen (Heizung + weitere Maßnahmen) | Bringt weniger als Zuschüsse bei einzelnen Maßnahmen | Boni kombinierbar, z.B. Klimageschwindigkeits-Bonus | Oft fristgebunden und umfangreicher Antrag nötig |
Flexibel einsetzbar, auch bei längeren Bauabschnitten | Profit hängt von eigener Steuerlast ab (bei geringer Steuerlast ggf. wenig Vorteil) | Direkte Reduzierung der Investitionskosten | Meist keine Nachbesserung oder Ausweitung nach Bewilligung möglich |
Planungssicherheit, da weniger von politischen Änderungen abhängig | Erfordert exakte Dokumentation und Rechnungslegung | Mitunter bessere Konditionen für Energieberatung und Modernisierung | In der Regel auf Einzelmaßnahme begrenzt, Paketlösungen komplizierter |
Schritt-für-Schritt: So setzen Hausbesitzer den Heizungskredit steuerlich ab
Der Weg zur steuerlichen Absetzung einer neuen Heizung, die über einen Kredit finanziert wurde, ist gar nicht so kompliziert – aber es kommt auf die richtige Reihenfolge und Sorgfalt an. Wer hier Schritt für Schritt vorgeht, kann das Maximum aus dem Steuerbonus herausholen.
- 1. Finanzierung und Angebot einholen: Zuerst wird ein verbindliches Angebot für die Heizungsmodernisierung eingeholt. Die Kreditaufnahme erfolgt erst, wenn klar ist, welche Summe tatsächlich benötigt wird.
- 2. Auftrag an Fachbetrieb vergeben: Nach der Kreditzusage wird der Auftrag offiziell an einen zertifizierten Fachbetrieb vergeben. Auf die korrekte Ausweisung der energetischen Maßnahme in der Auftragsbestätigung achten!
- 3. Durchführung und Dokumentation: Während der Arbeiten alle Belege, Lieferscheine und Nachweise sammeln. Der Fachbetrieb muss nach Abschluss eine Bescheinigung über die Einhaltung der technischen Anforderungen ausstellen.
- 4. Rechnung prüfen und begleichen: Die Rechnung muss sämtliche Posten klar aufführen. Die Zahlung sollte immer per Überweisung erfolgen, damit der Zahlungsfluss nachweisbar ist.
- 5. Steuererklärung vorbereiten: Im Folgejahr werden die Kosten in der Einkommensteuererklärung im Abschnitt „Energetische Maßnahmen“ eingetragen. Die Fachunternehmerbescheinigung und die Rechnung werden als Nachweis beigefügt.
- 6. Steuerbonus über drei Jahre nutzen: Der Steuerbonus wird auf drei Jahre verteilt geltend gemacht. Jedes Jahr wird der entsprechende Anteil in der Steuererklärung angegeben.
Mit dieser klaren Schrittfolge gibt’s keinen Stress mit dem Finanzamt – und der Steuerbonus für die neue Heizung landet zuverlässig auf dem eigenen Konto.
Steuerliche Besonderheiten: Abgrenzung zwischen Kredit, Zuschuss und Abrechnung
Die steuerliche Behandlung von Kredit, Zuschuss und Abrechnung bei der Heizungsmodernisierung unterscheidet sich teils gravierend – und diese Unterschiede sind für Hausbesitzer bares Geld wert.
- Kredit: Die Finanzierung über einen Kredit hat steuerlich keine Auswirkung auf die Höhe des absetzbaren Betrags. Weder die Kreditsumme noch die Tilgungsraten oder Zinsen erhöhen oder mindern den steuerlichen Vorteil. Entscheidend ist ausschließlich der Betrag, der auf der Handwerkerrechnung für die förderfähige Maßnahme steht.
- Zuschuss: Wird ein staatlicher Zuschuss (z.B. von der KfW oder im Rahmen der BEG) für die neue Heizung gewährt, muss dieser von den Gesamtkosten abgezogen werden. Nur der Eigenanteil – also die tatsächlich selbst getragenen Kosten – kann steuerlich geltend gemacht werden. Ein Zuschuss schließt die steuerliche Förderung in der Regel komplett aus, da eine Doppelförderung nicht zulässig ist.
- Abrechnung: Für die steuerliche Anerkennung zählt der Zahlungsnachweis: Nur was tatsächlich überwiesen und per Beleg nachgewiesen wurde, findet Berücksichtigung. Eine korrekte, detaillierte Abrechnung ist Pflicht. Wichtig: Abschlagszahlungen oder Teilrechnungen können bereits im Zahlungsjahr anteilig berücksichtigt werden, sofern sie den förderfähigen Maßnahmen zugeordnet sind.
Die genaue Abgrenzung dieser drei Bereiche ist essenziell, um den Steuerbonus optimal zu nutzen und keine bösen Überraschungen bei der Steuererklärung zu erleben.
Praxisbeispiel: Steuerentlastung bei neuer Heizung mit Kredit
Ein echtes Rechenbeispiel macht die steuerliche Wirkung eines Heizungskredits erst richtig greifbar. Stellen wir uns vor, Familie Schmitt modernisiert ihre alte Gasheizung. Die Gesamtkosten für die neue, förderfähige Wärmepumpe samt Einbau betragen 28.000 €. Um das Projekt zu stemmen, nehmen sie einen Bankkredit auf.
Die Familie entscheidet sich bewusst gegen einen Zuschuss, um stattdessen den Steuerbonus zu nutzen. Nach Abschluss der Arbeiten erhalten sie eine fachgerecht ausgestellte Rechnung und die notwendige Bescheinigung des Heizungsbauers. Nun geht’s ans Eingemachte:
- Im ersten Jahr können sie 7 % der Kosten, also 1.960 €, direkt von ihrer Steuerschuld abziehen.
- Im zweiten Jahr sind es nochmals 7 % (wieder 1.960 €).
- Im dritten Jahr kommen 6 % (1.680 €) hinzu.
Unterm Strich spart Familie Schmitt über drei Jahre insgesamt 5.600 € Steuern – und das unabhängig davon, ob sie die Modernisierung aus Eigenmitteln oder per Kredit finanziert haben. Die Rückzahlung des Kredits läuft parallel, hat aber auf die Steuerentlastung keinen Einfluss.
Der Clou: Die Steuerersparnis kann sogar helfen, die Kreditrate leichter zu stemmen – ein echter finanzieller Hebel für alle, die ihre Heizung modernisieren wollen.
Wichtige Hinweise zu Nachweisen und Rechnungen beim Heizungskredit
Wer beim Heizungskredit auf eine steuerliche Absetzung setzt, muss bei Nachweisen und Rechnungen wirklich penibel sein. Es gibt ein paar Stolperfallen, die schnell zu Ärger mit dem Finanzamt führen können – und die sind vermeidbar, wenn man weiß, worauf es ankommt.
- Originalbelege aufbewahren: Nur Originalrechnungen werden anerkannt. Kopien oder Scans reichen dem Finanzamt nicht immer aus, besonders wenn es um hohe Beträge geht.
- Rechnungsadresse prüfen: Die Rechnung muss exakt auf den Namen des Eigentümers ausgestellt sein, der die steuerliche Förderung beantragt. Fehlerhafte Adressdaten führen zur Ablehnung.
- Klare Leistungsbeschreibung: Die Rechnung muss die energetische Maßnahme detailliert aufführen. Allgemeine Formulierungen wie „Heizungsarbeiten“ sind zu ungenau. Es muss erkennbar sein, dass es sich um eine förderfähige Modernisierung handelt.
- Zahlungsnachweis erbringen: Der Überweisungsbeleg ist Pflicht. Barzahlungen werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Die Zahlung muss vom Konto des Antragstellers erfolgen.
- Fachunternehmerbescheinigung: Zusätzlich zur Rechnung ist eine spezielle Bescheinigung des Fachbetriebs über die Einhaltung der technischen Anforderungen erforderlich. Ohne dieses Dokument bleibt der Steuerbonus verwehrt.
- Rechnungsdatum und Zahlungszeitpunkt: Für die Zuordnung zum Steuerjahr ist das Datum der Zahlung entscheidend, nicht das Rechnungsdatum. Das kann bei Teilzahlungen wichtig werden.
Wer diese Punkte beherzigt, hat bei der steuerlichen Anerkennung seines Heizungskredits die besten Karten – und erspart sich unnötigen Papierkram oder gar Rückfragen vom Finanzamt.
Förderung oder Steuerbonus: Was lohnt sich bei Heizungsmodernisierung mit Kredit?
Die Entscheidung zwischen Förderung und Steuerbonus bei einer Heizungsmodernisierung, die über einen Kredit läuft, ist alles andere als trivial. Es gibt nämlich einige überraschende Unterschiede, die in der Praxis den Ausschlag geben können – und die werden oft unterschätzt.
- Förderprogramme bieten oft höhere Zuschüsse, vor allem wenn Boni wie der Klimageschwindigkeitsbonus oder Effizienzbonus kombiniert werden. Gerade bei Einzelmaßnahmen wie einem schnellen Heizungstausch kann der Fördersatz auf bis zu 70 % der förderfähigen Kosten steigen. Das ist eine Hausnummer, die der Steuerbonus nicht erreicht.
- Steuerbonus punktet bei umfangreichen Sanierungen, wenn neben der Heizung noch weitere Maßnahmen wie Fenster oder Dämmung geplant sind. Hier ist die Flexibilität größer, weil die Steuerersparnis für das gesamte Maßnahmenpaket greift – und das unabhängig von der Finanzierung.
- Liquidität spielt eine Rolle: Förderungen werden meist vorab beantragt und fließen oft schon während der Bauphase. Der Steuerbonus dagegen entlastet erst im Nachhinein, verteilt über drei Jahre. Wer auf sofortige Entlastung angewiesen ist, profitiert vom Zuschuss schneller.
- Individuelle Steuersituation ist entscheidend: Wer wenig Einkommensteuer zahlt, schöpft den Steuerbonus womöglich gar nicht voll aus. Ein hoher Zuschuss ist dann oft attraktiver, weil er direkt und unabhängig vom Steuersatz wirkt.
- Förderbedingungen ändern sich regelmäßig – und zwar manchmal schneller, als einem lieb ist. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte die aktuellen Programme und Fristen genau prüfen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch nehmen.
Unterm Strich lohnt sich der Vergleich: Wer nur die Heizung tauscht und schnell handeln kann, fährt mit der Förderung meist besser. Wer ohnehin eine größere Sanierung plant oder keine Förderung mehr bekommt, sollte den Steuerbonus ins Auge fassen. Es gibt also kein pauschales Richtig oder Falsch – sondern nur die individuell beste Lösung.
Tipps: So profitieren Hausbesitzer maximal vom Heizungskredit und der Steuer
Mit ein paar cleveren Kniffen lässt sich aus dem Heizungskredit und der Steuer noch mehr herausholen – vorausgesetzt, man kennt die Feinheiten.
- Mehrere Maßnahmen bündeln: Wer ohnehin Modernisierungen plant, sollte verschiedene energetische Maßnahmen in einem Zuge umsetzen. Das erhöht die absetzbare Summe und bringt mehr Steuerbonus – zum Beispiel Heizung plus Dämmung oder neue Fenster.
- Optimale Kreditlaufzeit wählen: Die Steuerersparnis verteilt sich über drei Jahre. Es kann sinnvoll sein, die Kreditraten so zu gestalten, dass die Steuerentlastung zeitlich mit den Tilgungen harmoniert. Das entlastet die Haushaltskasse spürbar.
- Fördermittel für Energieberatung nutzen: Eine professionelle Energieberatung wird oft zu 50 % gefördert. Ein Energieberater kann helfen, die beste Kombination aus Kredit, Steuerbonus und möglichen Zuschüssen zu finden – und so Fehler vermeiden, die später teuer werden.
- Handwerkerleistungen separat ausweisen lassen: Es lohnt sich, die Arbeitskosten für Wartung oder Reparatur zusätzlich auf der Rechnung ausweisen zu lassen. Diese können unabhängig vom Steuerbonus nach § 35a EStG geltend gemacht werden und bringen einen Extra-Steuervorteil.
- Fristen im Blick behalten: Wer zu spät mit der Beantragung oder der Einreichung der Nachweise ist, verschenkt bares Geld. Am besten direkt nach Abschluss der Maßnahme alles zusammentragen und die Steuererklärung zeitnah einreichen.
- Regelmäßig Gesetzesänderungen prüfen: Förderbedingungen und steuerliche Regelungen ändern sich oft. Ein kurzer Check vor Projektstart kann den Unterschied machen – oder zumindest unangenehme Überraschungen verhindern.
Mit diesen Tipps holen Hausbesitzer wirklich das Maximum aus ihrem Heizungskredit und der Steuer – und das ganz ohne unnötigen Papierkrieg oder Stolperfallen.
Häufige Fehler vermeiden: Worauf bei steuerlicher Absetzung des Heizungskredits zu achten ist
Viele Hausbesitzer stolpern bei der steuerlichen Absetzung des Heizungskredits über vermeidbare Fehler, die am Ende bares Geld kosten können. Wer sich die typischen Fallstricke bewusst macht, ist klar im Vorteil.
- Unvollständige Unterlagen einreichen: Fehlt beispielsweise die Fachunternehmerbescheinigung oder ist die Rechnung nicht vollständig, wird der Steuerbonus oft komplett gestrichen. Also lieber doppelt prüfen, ob wirklich alle geforderten Nachweise vorliegen.
- Falsche Zuordnung der Kosten: Häufig werden auf Rechnungen auch nicht förderfähige Posten wie Malerarbeiten oder allgemeine Renovierungskosten aufgeführt. Diese dürfen nicht in die steuerliche Absetzung einfließen und müssen klar getrennt werden.
- Steuerliche Absetzung zu spät beantragen: Wird die Maßnahme nicht im richtigen Steuerjahr geltend gemacht, ist der Steuerbonus verloren. Unbedingt auf das Zahlungsdatum achten und rechtzeitig die Steuererklärung abgeben.
- Keine Rücksprache mit dem Steuerberater: Gerade bei komplexeren Sanierungen kann eine kurze Abstimmung mit dem Steuerprofi helfen, Fehler zu vermeiden und alle Potenziale auszuschöpfen.
- Versäumte Anpassung bei Teilzahlungen: Werden Abschläge oder Teilrechnungen gezahlt, muss jeder Zahlungsvorgang sauber dokumentiert und im passenden Steuerjahr angegeben werden. Sonst geht ein Teil der Förderung verloren.
Wer diese Fehlerquellen kennt und gezielt umschifft, sorgt dafür, dass der Heizungskredit steuerlich optimal wirkt – und das Finanzamt garantiert nichts zu beanstanden hat.
Expertenrat: Wann lohnt sich eine steuerliche Absetzbarkeit, wann lieber Förderung?
Die Entscheidung zwischen steuerlicher Absetzbarkeit und Förderung ist oft eine Frage der individuellen Lebenssituation, der geplanten Maßnahmen und sogar des eigenen Steuersatzes. Experten raten, vor allem auf folgende Aspekte zu achten:
- Langfristige Steuerlast: Wer einen hohen Steuersatz hat und regelmäßig größere Steuerbeträge zahlt, profitiert häufig stärker von der steuerlichen Absetzbarkeit. Hier wirkt der Steuerbonus als direkter Abzug von der Steuerschuld und entlastet über mehrere Jahre hinweg.
- Flexibilität bei der Modernisierung: Die steuerliche Absetzung ist besonders dann interessant, wenn mehrere Sanierungsmaßnahmen in Etappen oder über einen längeren Zeitraum geplant sind. Förderprogramme setzen dagegen oft enge Fristen und fordern die Durchführung in einem Zug.
- Verfügbarkeit von Fördermitteln: Förderprogramme können schnell ausgeschöpft sein oder kurzfristig gestoppt werden. Wer Planungssicherheit will, setzt daher manchmal lieber auf die steuerliche Absetzbarkeit, die weniger von politischen Entscheidungen abhängt.
- Individuelle Bonität und Kreditkonditionen: Wer einen günstigen Kredit bekommt, kann die Finanzierung unabhängig von Förderbedingungen gestalten. In manchen Fällen ist es sinnvoller, den Kredit zu günstigen Konditionen aufzunehmen und die steuerliche Entlastung mitzunehmen, anstatt auf einen Zuschuss zu warten, der eventuell gar nicht mehr verfügbar ist.
- Besondere Lebenssituationen: Bei bevorstehendem Ruhestand, Eigentümerwechsel oder familiären Veränderungen kann die steuerliche Absetzbarkeit flexibler auf persönliche Entwicklungen reagieren als ein starrer Förderantrag.
Experten empfehlen, die eigene Situation gemeinsam mit einem Steuerberater oder Energieberater zu analysieren, um die individuell beste Strategie zu wählen. Manchmal ist der vermeintlich kleinere Steuerbonus am Ende die sicherere und langfristig sinnvollere Lösung – gerade wenn Förderprogramme unsicher oder schwer planbar sind.
Nützliche Links zum Thema
- Sanierungskosten steuerlich absetzbar - Heizung.de.
- Steuerbonus Heizung – so können Hausbesitzer Steuern sparen
- Heizung steuerlich absetzbar | Ihre Fördermittel
FAQ zur steuerlichen Absetzbarkeit einer neuen Heizung mit Kredit
Kann ich einen Kredit für meine neue Heizung steuerlich absetzen?
Die reine Kreditaufnahme für eine neue Heizung ist steuerlich nicht absetzbar. Steuerlich relevant sind ausschließlich die tatsächlichen Kosten für die Heizung und deren Einbau, wie sie auf der Handwerkerrechnung stehen. Die Rückzahlung des Kredits und die Zinsen spielen bei selbstgenutzten Immobilien keine Rolle in der Steuererklärung.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Kosten für eine neue Heizung steuerlich geltend gemacht werden können?
Die Heizungsmodernisierung muss von einem Fachbetrieb durchgeführt werden, die Immobilie muss selbst genutzt sein und die neue Heizung muss den technischen Vorgaben der ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung) entsprechen. Außerdem sind detaillierte Rechnungen und eine Fachunternehmerbescheinigung notwendig, und es darf keine Doppelförderung mit KfW/BEG-Zuschüssen erfolgen.
Was ist besser: Steuerbonus oder Förderzuschuss für die Finanzierung der neuen Heizung?
Förderzuschüsse – beispielsweise von der KfW oder im Rahmen der BEG – bieten oft höhere einmalige Zuschüsse, besonders bei Einzelmaßnahmen und schneller Umsetzung. Der Steuerbonus punktet vor allem bei größeren Sanierungspaketen und bringt Vorteile, wenn keine Förderung mehr möglich ist. Eine Kombination ist nicht erlaubt, die optimale Variante sollte individuell geprüft werden.
Wie kann ich die Kosten für die neue Heizung korrekt in der Steuererklärung angeben?
Die absetzbaren Kosten werden im Bereich „Energetische Maßnahmen“ der Einkommensteuererklärung eingetragen. Es ist wichtig, die Fachunternehmerbescheinigung sowie alle Originalrechnungen und Zahlungsbelege beizufügen. Der Steuerbonus nach § 35c EStG wird über drei Jahre verteilt geltend gemacht: Je 7 % im ersten und zweiten Jahr, 6 % im dritten Jahr.
Welche typischen Fehler sollten bei der steuerlichen Absetzung eines Heizungskredits vermieden werden?
Zu den häufigsten Fehlern zählen fehlende oder unvollständige Nachweise (z.B. Fachunternehmerbescheinigung), nicht getrennte Auflistung von förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten auf der Rechnung, Barzahlungen statt Überweisungen sowie eine verspätete Beantragung der Steuerermäßigung. Auch eine unpassende Zuordnung von Teilzahlungen kann dazu führen, dass ein Teil des Steuerbonus verloren geht.